Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Implementierungs- und Entwicklungsleistungen der THAC GmbH gegenüber Unternehmern.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder dem Projektkonzept. Leistungsänderungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

Lizenzen für Drittsoftware, insbesondere Odoo, sind nicht Teil unserer Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für Drittsoftware gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus der Mitwirkungssphäre des Auftraggebers verschieben Termine entsprechend.

5. Honorar und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen oder pauschal nach Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Termine

Termine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt und Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs verlängern Fristen angemessen.

7. Gewährleistung und Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen fachgerecht nach dem Stand der Technik. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Nutzungsrechte

Individuell entwickelte Erweiterungen werden dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung zur Nutzung im eigenen Betrieb überlassen. Unsere Methoden, Vorlagen und Konzepte bleiben unser Eigentum.

9. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite geheim. Diese Pflicht besteht über das Projektende hinaus.

10. Kündigung

Laufende Betreuungsverträge können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz der THAC GmbH zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.